Häufige Fragen
Was kostet mich die Nutzung von STAFFCHUM?
Die Erstellung eines allchum-Kontos ist unverbindlich und kostenfrei. Auch die Nutzung von STAFFCHUM ist zunächst kostenfrei. Es gibt keine "Abonnements" oder "Mitgliedsgebühren". Somit sind auch das Einstellen von Lebensläufen und Projekten, die Suche und die Verhandlung kostenfrei. Eine Gebühr wird erst mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen fällig. Mit dieser Gebühr sind dann alle Leistungen von STAFFCHUM abgegolten.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Was ist das allchum-Konto?
Um STAFFCHUM nutzen zu können, müssen Sie zunächst ein allchum-Konto erstellen und sich damit bei der allchum GmbH registrieren. STAFFCHUM und die anderen allchum-Plattformen sind exklusiv für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige und dürfen nicht von Privatpersonen (Konsumenten) genutzt werden. Bei der Erstellung des allchum-Kontos fragen wir einige Daten über Sie (z.B. Name, Funktion) und Ihr Unternehmen (z.B. Gewerbegruppe, Gründungsjahr, Gewerbeschein-Nummer) ab. Damit stellen wir sicher, dass auf STAFFCHUM exklusiv Unternehmen mit Unternehmen in Kontakt treten. Sie können Ihre Daten später natürlich jederzeit ändern. Die Erstellung eines allchum-Kontos ist kostenfrei und unverbindlich.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Sascha Gerber.
Ich habe keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Darf ich trotzdem Mitarbeiter überlassen?
Für die Arbeitnehmerüberlassung ist zunächst grundsätzlich eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nötig. Allerdings gibt es für gelegentlich auftretende Überlassungsfälle im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Bagatellklausel, für die keine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.
Die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung ist laut AÜG grundsätzlich zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweigs unter anderem möglich zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht oder zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Durch die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung sollen gelegentlich auftretende Überlassungsfälle von der Erlaubnispflicht ausgeklammert werden, wie zum Beispiel die Abdeckung eines kurzfristigen Spitzenbedarfs eines anderen Unternehmens. Diese Privilegierung ist geboten, um zum Beispiel die gelegentliche Überlassung durch Handwerksbetriebe oder gemeinnützige Organisationen nicht unnötig zu erschweren. Aus dem Anwendungsbereich des AÜG fällt damit grundsätzlich die einmalige und kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung heraus. (Quellen: Begründung der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 16.2.2011, verkürzt; Bundesarbeitsgericht, 7 AZR 451/11, Abs. 20, verkürzt)
Für das Bauhauptgewerbe gelten Einschränkungen. Allerdings erlaubt das AÜG nach §1b die Überlassung für Betriebe des Baugewerbes untereinander, soweit alle weiteren Regelungen des AÜG eingehalten werden.
Für das Instrument des Werkvertrags gelten solche Einschränkungen nicht.
Diese Informationen sind unverbindlich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Erläuterungen zur Arbeitnehmerüberlassung".
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Sascha Gerber.
Kann ich jeden Mitarbeiter zur Arbeitnehmerüberlassung anbieten?
Sie können jeden Mitarbeiter zur Arbeitnehmerüberlassung anbieten, der einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen besitzt. Allerdings müssen die Mitarbeiter vorab einer Arbeitnehmerüberlassung zugestimmt haben. Im Download-Bereich von STAFFCHUM finden Sie eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die der Mitarbeiter einmalig unterschreiben muss.
Da die Arbeitnehmerüberlassung auf "Mitarbeiter" beschränkt ist, qualifizieren sich Freiberufler, Einzelunternehmer, Subunternehmer etc. per Definition nicht zur Arbeitnehmerüberlassung. Diesen Personengruppen steht das Instrument des Werkvertrags offen.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Sascha Gerber.
Warum erfahre ich nicht, wer mein Verhandlungspartner ist?
Uns geht es darum, faire Verhandlungen zu ermöglichen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die besten Unternehmen auch die größten Chancen auf STAFFCHUM erhalten, unabhängig vom Namen. Daher geben wir beiden Parteien alle wesentlichen Informationen zu ihrem Verhandlungspartner preis: Tätigkeit, ungefährer Standort, Gründungsjahr, Unternehmensgröße und natürlich die Bewertungen aus vorherigen Projekten.
Wenn Sie nach Bekanntmachung des Namens aus wichtigen Gründen nicht mit Ihrem Verhandlungspartner einverstanden sind, können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Warum bewerten sich die Vertragsparteien nach Projektende gegenseitig?
Mit jedem abgeschlossenen Projekt geben Sie eine "Visitenkarte" für zukünftige Projekte ab. Uns ist wichtig, dass Top-Leistungen auch entsprechend gewürdigt wird. Zudem sind gute Bewertungen durchaus auch ein Entscheidungskriterium für die Auswahl bei zukünftigen Projekten.
Uns ist es aber auch wichtig, dass beide Parteien in einem Projekt bewertet werden, der Auftragnehmer, der die Leistung erbringt und der Auftraggeber, dessen professionelles Verhalten maßgeblich die zügige Projektabwicklung beeinflusst. Dabei geht es um die Bewertung der beteiligten Unternehmen, nicht von Einzelpersonen.
Die zu bewertenden Kriterien sind Qualität, Preis, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit. Sie können gerne Kommentare abgeben. Hieraus errechnet STAFFCHUM den übergeordneten Unternehmenswert.
Zudem bestimmt STAFFCHUM einen Verhandlungswert, der die Zuverlässigkeit und Ernsthaftigkeit bei Verhandlungen widerspiegelt (insbesondere Verhandlungsabbrüche).
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Kann ich den Werkvertrag oder AÜ-Vertrag vorzeitig kündigen?
In den Verträgen ist die Kündigung der Verträge geregelt. Es besteht für beide Vertragsparteien ein reguläres Kündigungsrecht, sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht bei gravierenden Vertragsverletzungen. Zudem gelten die üblichen rechtlichen Bestimmungen. Der Rechtsweg steht beiden Vertragsparteien offen.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Was passiert, wenn ich mit der Leistung nicht zufrieden bin?
STAFFCHUM legt großen Wert auf die professionelle Leistungserbringung bei uns selbst und bei unseren Nutzern.
Wenn Sie mit dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, dann können Sie diese jederzeit ohne etwaige Kosten oder Schadensersatzansprüchen abbrechen.
Lediglich nachdem die alle Vertragskonditionen von beiden Seiten akzeptiert wurden, wird die Vermittlungsgebühr fällig. Damit haben Sie eine Verpflichtung abgegeben und die Gegenseite hält ggf. Kapazitäten zur Leistungserbringung vor. Somit könnten ggf. Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Sie zwar die Konditionen akzeptieren, aber der Vertrag dann doch nicht zustande kommt.
Für die im Projekt erbrachte Leistung sind die beiden Parteien gegenseitig haftungspflichtig. STAFFCHUM ist im Projekt kein Vertragspartner und kann hier naturgemäß keine Verantwortung übernehmen.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Welche Rolle übernimmt STAFFCHUM im Projekt?
STAFFCHUM ist eine reine Vermittlungsplattform und bringt die Projektpartner zusammen. Mit unserem innovativen Verhandlungsmodul ermöglichen wir schnelle und faire Ergebnisse. Nachdem die Parteien die verhandelten Konditionen akzeptiert haben, erstellt STAFFCHUM die Verträge. Deren Basis ist anwaltlich geprüft. Zudem versendet STAFFCHUM die Verträge an beide Parteien zur Unterschrift, nach Eingang unserer Vermittlungsgebühr.
Im Projekt selbst übernimmt STAFFCHUM keine Rolle und ist auch nicht Vertragspartner. Die Vertragsbeziehung für das Projekt besteht lediglich zwischen Verleiher und Entleiher (bei der Arbeitnehmerüberlassung) bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer (bei Werkverträgen). Die Leistungserbringung, Rechnungsstellung, Abnahme, Haftung etc. erfolgt direkt zwischen den beiden Vertragspartnern.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.
Bietet STAFFCHUM eine rechtliche Beratung an?
STAFFCHUM und damit die allchum GmbH bietet einzig die Vermittlungsleistung an. allchum ist keine Anwaltskanzlei und kann daher auch keine rechtliche Beratung geben. Unser Internetauftritt bietet immer nur allgemeine und unverbindliche Erläuterungen. Die individuelle Situation Ihres Unternehmens wird dabei nicht betrachtet. Wenn Sie konkret eine Arbeitnehmerüberlassung oder einen Werkvertrag planen, dann wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt. Auch die im Rahmen unserer Dienstleistung zur Verfügung gestellten Entwürfe für Verträge und Ergänzungen des Arbeitsvertrags sind unverbindlich und im Zweifelsfall von Ihrem Rechtsanwalt zu prüfen. Im übrigen schließt die allchum GmbH jegliche Haftung aus.
Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.