Was passiert, wenn ich mit der Leistung nicht zufrieden bin?

STAFFCHUM legt großen Wert auf die professionelle Leistungserbringung bei uns selbst und bei unseren Nutzern.

Wenn Sie mit dem Verlauf einer Verhandlung nicht zufrieden sind, dann können Sie diese jederzeit ohne etwaige Kosten oder Schadensersatzansprüchen abbrechen.

Lediglich nachdem die alle Vertragskonditionen von beiden Seiten akzeptiert wurden, wird die Vermittlungsgebühr fällig. Damit haben Sie eine Verpflichtung abgegeben und die Gegenseite hält ggf. Kapazitäten zur Leistungserbringung vor. Somit könnten ggf. Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Sie zwar die Konditionen akzeptieren, aber der Vertrag dann doch nicht zustande kommt.

Für die im Projekt erbrachte Leistung sind die beiden Parteien gegenseitig haftungspflichtig. STAFFCHUM ist im Projekt kein Vertragspartner und kann hier naturgemäß keine Verantwortung übernehmen.

Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.

Zurück