Kann ich jeden Mitarbeiter zur Arbeitnehmerüberlassung anbieten?

Sie können jeden Mitarbeiter zur Arbeitnehmerüberlassung anbieten, der einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen besitzt. Allerdings müssen die Mitarbeiter vorab einer Arbeitnehmerüberlassung zugestimmt haben. Im Download-Bereich von STAFFCHUM finden Sie eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die der Mitarbeiter einmalig unterschreiben muss.

Da die Arbeitnehmerüberlassung auf "Mitarbeiter" beschränkt ist, qualifizieren sich Freiberufler, Einzelunternehmer, Subunternehmer etc. per Definition nicht zur Arbeitnehmerüberlassung. Diesen Personengruppen steht das Instrument des Werkvertrags offen.

Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Sascha Gerber.

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