Kann ich den Werkvertrag oder AÜ-Vertrag vorzeitig kündigen?

In den Verträgen ist die Kündigung der Verträge geregelt. Es besteht für beide Vertragsparteien ein reguläres Kündigungsrecht, sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht bei gravierenden Vertragsverletzungen. Zudem gelten die üblichen rechtlichen Bestimmungen. Der Rechtsweg steht beiden Vertragsparteien offen.

Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2022 von Karsten Gessner.

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